«Gewerbsmässiger Betrug», so heisst die Anklage gegen den Reisebüro-Unternehmer, der bis im 2017 das Büro «Holiday Makers» an der Bahnhofstrasse führte. Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat sein Urteil gefällt: Eine bedingte Gefängnisstrafe.
Es geht um 180’000 Franken. 26 Kunden sind durch den Reiseunternehmer geschädigt worden: Sie haben ihre Ferien bezahlt, die Unterlagen dazu danach aber nicht erhalten – Geld weg, Ferien weg.
Wie blick.ch schreibt, zeige der Angeklagte vor dem Gericht Reue. «Ein eiskalter Betrüger oder doch nur ein chaotischer Unternehmer?», fragt sich der Blick-Journalist und zitiert gleich den Verteidiger des Angeklagten: «Dass jemand Mühe mit dem Administrativen hat, macht ihn noch lange nicht zu einem gewerbsmässigen Betrüger.»
Der Verurteilte, der von der Sozialhilfe lebt, erhält seine Gefängnisstrafe bedingt. Der Blick schreibt: «Sollte der Ex-Reisebüro-Chef innert drei Jahren wieder straffällig werden, muss er aber hinter Gittern. Dazu wurden ihm die Verfahrenskosten auferlegt. Und natürlich muss er seine Schulden zurückzahlen.»
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