Um verwirrende Verkehrs-Schilder zu sehen, muss man gar nicht erst verreisen, sondern nur in der nahen Umgebung Umschau halten. Die Schilder auf dem Bild stehen unterhalb des Flughafens beim neuen Steg über die Giesse zum Aaredamm vis-à-vis des Muri-Bades.
Schauen wir doch mal genauer hin. Das allgemeine Fahrverbot ist hier sehr wohl am Platz. Es soll dafür sorgen, dass auf dem Damm gewandert werden kann, ohne ständig velofahrenden Verkehrssündern ausweichen zu müssen. Ausserdem gilt auf dem Damm seit Menschengedenken auch ein Reitverbot. Entsprechend dem Tiefhalten der Weg-Unterhaltskosten ist auch das sicher für jedermann nachvollziehbar und wiederum zu Gunsten der vielen Spazierenden.
Interessant nun aber das Zusatzschild «max. 3,5t», das als Ausnahme von den Verboten «maximal 3,5 Tonnen» vorgibt. Damit wird das Reitverbot total ausgehebelt. Oder haben Sie schon mal ein 3,5-Tonnen-Pferd gesehen? Vielleicht ist die Ausnahme nur für den rollenden Verkehr gedacht? Wenn das der Fall sein sollte, so würde das allgemeine Fahrverbot nur noch für Fahrzeuge von über 3,5 Tonnen gelten und damit zum Leidwesen der Spaziergänger auch das Radfahren nicht mehr verbieten.
Obschon dieser Beitrag nicht so ernst gemeint ist, wie es vielleicht aussieht, kann er doch nicht einfach in die Witz-Ecke gestellt werden. Die zuständigen Leute des Kantons sollten nämlich prüfen, ob hier zur besseren Verständlichkeit nicht ganz einfach ein Ausnahme-Schild mit dem Text «Unterhalts- und Forstfahrzeuge bis 3.5 t gestattet» angebracht werden könnte. Damit man kurz und bündig sofort sieht, um was es effektiv geht.
Niklaus Kunz meint
Für Jene, dies nicht gecheckt haben:
Die 3,5 Tonnen bezieht sich nur auf die Brückenbelastung.
Die Schilder können alle abmontiert werden.
Fahr-und Reitverbot werden regelmässig missachtet.