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Ab Mai 2020 nur noch weisse Kehrichtsäcke

Tom Mayer | 26. November 2019

Vorbei mit orange, nun wirds weiss im Abfallcontainer. Ab 1. Januar tritt in Kraft, was die Gemeinde Belp seit drei Jahren vorbereitet hat: Das neue Sackgebührenmodell der AVAG. Neu wird die Farbe der Abfallsäcke, und neu wirds fürs Gewerbe, wo nicht mehr nach Container, sondern nach Gewicht verrechnet wird.

Die Gemeinde schreibt: «Während einer Übergangsfrist von 4 Monaten können die bisherigen orangen Belper Gebührensäcke und Gebührenmarken der Kehrichtabfuhr übergeben werden – also noch bis am 30. April 2020. Ab dem 1. Mai 2020 werden von der Kehrichtabfuhr keine Belper Gebührensäcke und Gebührenmarken mehr abgeführt.»

Die Empfehlung der Gemeinde ist, jetzt nicht mehr allzuviele orange Kehrichtsäcke zu kaufen. «Beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2020 keine orangen Belper Gebührensäcke und -marken den Verkaufsstellen zurückgebracht werden können», steht im Infoblatt der Gemeinde. Man kann also bis in der Altjahrswoche zuviel gekaufte Säcke wieder zurückbringen – oder es versuchen. Bäup.ch fragte nach bei der Gemeinde. «Es ist eben so: Nicht jede Verkaufsstelle nimmt orange Säcke wieder zurück. Oder nur mit Vorweisen der Kaufquittung.»

Will heissen: Nicht mehr viel «Orange» kaufen, und/oder auf viele Weihnachtsgeschenke mit viel sperriger Verpackung hoffen…

Was aufs 2020 auch ändert, sind gewisse Daten der Kehricht-Touren – siehe Infoblatt und Abfallkalender 2020.

Abfallwesen Belp Aenderungen 2020 (PDF)
Abfallkalender Belp 2020 (PDF)

Gewerbe-Container sind mittlerweile auch gechipt wirden. Jedesmal, wenn ein Container geleert wird, rechnet ein am Kehrichtlastwagen integriertes Gerät das Abfallgewicht genau aus und bucht es aufs entsprechende Unternehmen. «Der Verkauf von Container-Jahresmarken sowie Containerbanderolen (Einzelleerungen) wird eingestellt», schreibt die Gemeinde dazu.

Belps Container der Gewerbler haben ihn nun dran, den Chip. Der Kehrichtlastwagen misst das Gewicht jedes Containers und ordnet dieses zwecks genauer Kostenabrechnung dem entsprechenden KMU zu.

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Kategorie: Umwelt Stichworte: Abfall, avag

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Kommentare

  1. Belperbüger meint

    7. Februar 2020 um 21:50

    Mit dem Kauf von Gebührenmarken und Säcke kaufte man zum Material (Säcke und Marken) eine Leisung mit, die auf diesem Weg ab 30.4.2020 nie erbracht werden kann. Ich denke das dies rechtlich nicht korrekt ist. Mit diesem Vorgehen berreichert sich die Gemeinde zu unrecht am Steuerzahler. Die Lösung wäre anstelle von einer Rücknahme mit Auszahlung, ein Umtausch zu neuen Marken oder Säcke in der Übergangsfrist. (1:1 Austausch). Mich ärgern solche Aktionen weil man die Bevölkerung bereits ab letztem Sommer an allen offiziellen Verkaufsstellen hätte proaktiv informieren können ! Jedoch war der Bestand der roten Säcke wahrscheinlich noch so hoch, dass man den Materialkostenverlust der roten Säcke nun an die Bürger überträgt! Unverständlich !!!

    Antworten
  2. Richard Cescatti meint

    1. Dezember 2019 um 08:58

    Wieso ein Limit von 4 Monaten?
    Die Marken und Säcke sind gekauft und gültig. Warum nicht im Juni?
    Zurückgeben ist anscheinend nicht so einfach und zudem Verschwendung von Rohmaterial.
    denn was macht die Gemeinde damit?
    Richtig, sie werfen sie in einen weissen Sack.
    Alleinstehende haben nicht so einen hohen Bedarf an Marken

    Wer jetzt keine mehr hat bekommt schon neue Marken?
    Die er aber noch nicht benützen kann?
    Eine sinnlose Regel.
    Zudem interessiert mich noch, welche Mehrkosten der Gemeinde entstehen weil für die Grünabfuhr ein Extrazug gefahren werde muss. Dies auf Antrag der bestimmenden Mehrheit an der Gemeindeversammlung

    Antworten

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