Bauherrschaft:
Begräbnisgemeinde Belp, c/o Hulliger Treuhand, Bahnhofstrasse 8, 3123 Belp
Projektverfasser:
Hofmann Landschaftsarchitekten AG, Weissenbühlweg 3, 3007 Bern
Bauvorhaben:
Neubau von 3 Urnennischenwänden mit insgesamt 96 Nischen
Standort:
Friedhofweg, Parzellen-Nr. 95
Zone für öffentliche Nutzung ZöN, Koordinaten 2´604´612 / 1´193´247
Hinweis:
Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GschV). Gebiet mit geringer Gefährdung für Überschwemmungen gemäss Gefahrenkarten (gelbes Gefahrengebiet)
Auflagestelle:
Gemeinde-/Bauverwaltung Belp, Güterstrasse 13, 3123 Belp
Einsprachefrist: bis und mit 24. Dezember 2018
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Profi-le verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht in-nert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Ostermundigen, 22. November 2018, Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
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