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Hund in der falschen Tasche darf nicht nach Berlin

Tom Mayer | 29. Januar 2019

Der 11. Januar 2018 wird den Flughafen-Mitarbeitern und dem Sicherheitspersonal in seltsamer Erinnerung bleiben. Sie taten ihren Job – was einer Passagierin nicht passte. Weil diese ihren Hund, in eine geschlossene Sporttasche gesperrt, nicht ins Flugzeug nach Berlin mitnehmen durfte, rastete sie aus.

Das Regionalgericht und danach das Obergericht haben sich stunden-/tagelang damit beschäftigt, Rapporte gelesen, Videobeweise gesichtet, jede Sekunde der Geschichte in Worte gefasst. Man kann nur hoffen, dass das arme Hundeli nicht noch an den Europäschen Gerichtshof geschleppt wird – egal, in welcher Tasche.

Wollen auch Sie sich von der Nicht-Passagierin Zeit stehlen lassen, mal etwas Juristenliteratur geniessen? Hier gehts los, SK 2018 287 Hinderung einer Amtshandlung, Widerhandlung gegen das Luftfahrtgesetz und Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz.  (> Auf dem Handy ists nicht wirklich lesbar)

Die Kerngeschichte:
«A. wollte am 11. Januar 2018 mit dem Flug Skywork Airlines SX 120 von Bern-Belp nach Berlin Tegel fliegen. Zu diesem Zweck verstaute sie ihren Hund, einen Jack Russel Terrier, in einer Sporttasche und schloss deren Reissverschluss. In der Abflughalle wurde ihr mitgeteilt, dass ihr der Flug verweigert werde, weil sie den Hund in einer dafür nicht geeigneten – da keine ausreichende Luftzirkulation vorhanden – Sporttasche transportieren wollte. A. zeigte sich uneinsichtig, begab sich zur geschlossenen Türe des Gate 2, öffnete diese und begab sich unberechtigterweise auf das Vorfeld und somit in den Sicherheitsbereich des Flugplatzes und bewegte sich in Richtung des noch auf dem Vorfeld stehenden Flugzeuges. A. konnte vom Flughafenpersonal angehalten werden. Der hinzukommende Polizeibeamte forderte sie zur Rückkehr ins Flughafengebäude auf. Dieser Aufforderung leistete A. keine Folge und wollte sich weiter Richtung Flugzeug bewegen. Daraufhin musste sie am Arm ergriffen und Richtung Flughafengebäude geschoben werden. Dagegen wehrte sich A. indem sie dagegen hielt und durch mehrmaliges Abdrehen versuchte, sich aus dem Griff zu lösen. Mit diesem Verhalten hinderte sie den Polizeibeamten an der ordnungsgemässen Rückbegleitung in das Flughafengebäude.»

Die Juristik dreht sich ja gerne um sich selber. Das eine Gericht entscheidet anders als das andere, die Kollegen sprechen wieder frei oder doch nicht oder nur zum Teil. Rechtsstaat nennt man das.

Was die Frau nach Abschluss des Falles bezahlen muss, beläuft sich auf total 3500 Franken. Den viel grösseren Rest (wochenlange Arbeit der Gerichte und ihrer Diener) übernehmen wir Steuerzahler. Machen wir doch gerne.

Eine Hundetragetasche mit Luftlöchern, sogar in Pink, in Belp zu haben, kostet 39.80 Franken.

Foto:
Symbolbild Wikimedia Commons (ich weiss es unterdessen, das ist kein Jack Russel Terrier).

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Kategorie: Dies&Das, Flughafen Stichworte: Gericht

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Kommentare

  1. Th. Itten meint

    4. Februar 2019 um 15:02

    Ob Brüssel, Strassburg oder Luxemburg – hauptsache böse, böse EU und ein bisschen gewutbürgert. Bravo!

    Antworten
    • Tom Mayer meint

      5. Februar 2019 um 08:37

      Oh, stimmt, der EUGH ist ja in Strassburg, äh, Luxemburg, äh – delete it.
      Gewutbürgert (so schön, dieses Verb!) ist das mit dem Hundeli nur, weils nervt, wenn die Justiz mit Beleidigten zugemüllt wird.
      Und wenn schon: Die EU, wie sie heute ist, ist böse, böse. Und sie schaffts nie mehr, zu ihrer Ursprungsidee zurück zu kehren.

      Antworten
      • Th. Itten meint

        5. Februar 2019 um 09:25

        Der EuGH hat seinen Sitz in Luxemburg. In Strassburg befindets sich der EGMR. Verständlich, dass man bei dieser Vielzahl von (bösen) fremden Richtern manchmal den Überblick verliert.
        Und wer soll denn bitteschön entscheiden, was Müll ist und mit welchen Beleidigten sich die Justiz herumschlagen darf? Dass der Zugang zu den Gerichten allen offen steht nennt man ebenfalls Rechtsstaat – und um diesen bin ich sehr froh.

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