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Schweiz – reduziert aufs Wesentliche

Tom Mayer | 16. März 2020

Die Schweiz wird ab heute 16. März 2020 Mitternacht bis am 19. April 2020 in eine «Ausserordentliche Lage» versetzt. Es geht darum, die Ausbreitung des Corna-Virus’ zu bremsen. Und in den nächsten Wochen dringendst nötige Kapazitäten in Spitälern frei zu behalten – nicht nur für Corona-Patienten.

Nachfolgend Aussagen und Texte aus der Medienkonferenz des Bundesrats von heute Montag 16. März 2020, 17 Uhr, zusammengestellt von Bäup.ch:

Alle non-food-Läden, Restaurants, Bars, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden geschlossen. Dazu gehören Märkte, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder, Skigebiete. Ebenso Betriebe, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.

Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt, es sind genügend Vorräte angelegt. Denn:

Offen bleiben: Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken, Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels (deren Restaurants bleiben nur offen für die eigenen Gäste, Aussage BR Berset), die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.

Offen bleiben auch Apotheken und Drogerien. Natürlich auch Spitäler, Kliniken und Arztpraxen, sie müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten.

Besonders gefährdete Personen erledigen ihre Arbeit zu Hause. Ist dies nicht möglich, werden sie vom Arbeitgeber beurlaubt. Ihren Lohn erhalten sie weiterhin.

Die Grenzen ins Ausland werden für Freizeitverkehr geschlossen.

Die Armee wird aktiviert, um Logistik, Sicherheit und die Spitäler zu unterstützen.


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Kategorie: Dies&Das, Politik Stichworte: Corona-Virus

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