Gesuchsteller:
Hoba Immobilien, Sägestrasse 22, 3054 Schüpfen
Projektverfasser:
Bauart Architekten und Planer AG, Laupenstrasse 20, 3008 Bern
Bauvorhaben:
Abbruch der bestehenden Orangerie. Teilabbruch der bestehenden Mauer. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit neun Wohnungen.
Bauart:
Bauweise in Massivbauweise und Holzkonstruktion. Satteldach mit Photovol-taik-Eindeckung, Neigung 40° / 30° Grad.
Standort:
Rubigenstrasse 36
Gbbl. Nr. 581, Bauzone Wohn- und Arbeitszone 2-geschossig WA2, Gewässerschutzbereich A, ES III, Koordinaten 2.604.825/1.193.425, Schutzobjekt Kat. Erhaltenswert K-Objekt, Baugruppe E (Schloss / Chummenguet), Ortsbild-schutzperimeter, ISOS Erhaltungsziel A, übriges Gefährdungsgebiet.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen:
Entwässerung im Trennsystem, Schmutzwasser in Gemeindeleitung /ARA, Meteorwasser in Vorfluter.
Ausnahmegesuche:
Unterschreiten des grossen Grenzabstandes BauR Art. 34
Auflageort und Einsprachestelle:
Abteilung Bau Belp, Güterstrasse 13, PF 64, 3123 Belp
Auflage- und Einsprachefrist:
18. März 2019. Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG (Ansprüche, die nicht innerhalb der Einsprachefrist an-gemeldet werden, verwirken).
Belp, 11. Februar 2019, Abteilung Bau, Jeanine Schwab
Walter Straub meint
Schade , für die Orangerie und die Historische Mauer.
Einfach ein Verlust für unser Dorf .
Warum kann so etwas bewilligt werden?