In weiten Teilen des Kantons Bern gilt totales Feuerverbot. In Verwaltungskreis Mittelland, also auch in Belp, gilt derzeit «erst» ein Feuerverbot im Wald und in Gebieten in Waldesnähe bis 200 Meter Distanz.
Die Gemeinde Belp schreibt darum in einer Medieninformation: «Die offizielle Bundesfeier in Belp findet am 31. Juli 2018 im geplanten Rahmen statt. Unter Sicherung durch die Feuerwehr ist auch das Abbrennen des 1. August-Feuers (Holzstoss) vorgesehen. Die Feuerwerkskörper (Raketen etc.) können im speziell dafür abgesperrten Bereich gezündet werden. — Mit der nötigen Vorsicht ist auch im übrigen Gemeindegebiet das Abbrennen von Feuerwerkskörper möglich. — Die Bevölkerung wird jedoch gebeten, der ausserordentlichen Trockenheit und den damit verbundenen Risiken verantwortungsvoll zu begegnen.»
Der Kanton legt seit ein paar Tagen (mit Bestätigung heute) fest: «Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe im Berner Jura, dem Mittelland sowie den Voralpen weiterhin.» Gewisse Verwaltungskreise haben auch ein totales Feuerverbot. Die Regelungen des Kantons Bern im Wortlaut:
Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter). Im Wald und in Waldesnähe sind das Entfachen von Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk untersagt. Ausserhalb der Verbotszone sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:
- Die offiziellen 1. August Feuer sind erlaubt, dabei müssen erhöhte Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden, d.h. die Feuerwehr ist vor Ort
- Brennende Raucherwaren und Zündhölzer nicht wegwerfen.
- Grillfeuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei starkem Wind darauf verzichten.
- Elektro- und Gasgrills sind erlaubt.
- Feuer immer beobachten und Funkenflug sofort löschen.
- Feuer immer vollständig löschen und kontrollieren.
- Bei Feuerausbruch ist unverzüglich die Feuerwehr über die Telefonnummer 118 zu alarmieren.
- Private Feuerwerkskörper sind zurückhaltend einzusetzen und dürfen nur auf befestigtem Untergrund und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoppelfeldern abgefeuert werden.
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